Domains und Namen – Recht und Marketing: Teil 2

Hier nun der zweite Teil zur Thematik „Domains und Namen, Recht und Marketing“ mit dem Schwerpunkt auf rechtlichen Fragen. Dazu wird  Dr. Bertram Rapp, ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt aus Augsburg, Rede und Antwort stehen. Wie Sie sehen können, habe ich ihn auf möglichst konkrete Aussagen festgenagelt.

Grafik mit verschiedenen Domainendungen / URLs

 

1.  Frage:  Wenn ich eine Domain reserviere, kann mir dann ein Eigentümer einer gleichlautenden Marke die Domain wieder wegnehmen? Und gibt es einen Unterschied, ob ich die Domain tatsächlich in Gebrauch habe, oder nur reserviert?

Antwort: Nur dann, wenn die Domain für die Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, auch benutzt wird, insbesondere wenn also unter dieser Domain solche Waren und/oder Dienstleistungen angeboten werden. Bedingung ist außerdem, dass die ältere Marke, sofern sie schon über fünf Jahre eingetragen ist, für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt wird. Die bloße Reservierung einer Domain ohne Inhalte oder die Benutzung für andere Waren und Dienstleistungen stellt keine Markenverletzung dar.

2.  Frage: Wenn ich eine Domain möchte, kann ich dann die Marke dafür anmelden und mit der Marke in der Hand, die Domain einfordern?

Antwort: In der Regel nein. Sofern die Domain nicht benutzt ist, verschafft die Marke ohnehin keine Rechte (s. 1).  Sofern die Domain benutzt ist, kann sie oft als eigenes Kennzeichenrecht aufgefasst werden, welches dann älter ist als die Marke.

3.  Frage:  Wie aussichtsreich ist es, mit Domaininhabern zu verhandeln, deren Geschäftsmodell offensichtlich darauf abzielt, möglichst viele Domains zu registrieren und in der Folge wieder loszuschlagen?

Antwort: In der Regel sind diese Firmen bereit, die von ihnen auf Vorrat gehaltenen Domains gegen einen „angemessenen Preis“ zu veräußern. Eine rechtliche Handhabe Domains einzufordern hat man nur über ältere Kennzeichenrechte.

4. Frage:  Gibt es irgendwelche länderspezifischen Eigenheiten, die besonders wichtig sind, z.B. besondere Probleme, wenn amerikanische Unternehmen .com Domains einfordern?

Antwort: Auch wenn das Internet grenzübergreifend ist, gilt in kennzeichenrechtlicher Hinsicht das Territorialitätsprinzip. Hierbei kommt es weniger auf die TLD an, sondern vor allem darauf, an wen sich die Domain in tatsächlicher Hinsicht wendet. Anhaltspunkte bei Domains mit Inhalten auf der Website z.B. die Sprache und die erklärte Lieferbereitschaft von Waren in bestimmte Länder.

5.  Frage:  Muss man eine Markenrecherche machen, bevor man eine schicke Domain für sich anmeldet? Oder ist es sinnvoll? Kann man es umgehen?

Antwort: Eine Markenrecherche ist dringend notwendig, bevor eine Domain angemeldet und in Benutzung genommen werden soll, um zu vermeiden, dass man in ältere Markenrechte Dritter eingreift. Falls man das Glück hat, eine für die jeweilige Ware oder Dienstleistung glatt beschreibende Domain zu bekommen, z.B. „Auto“ für einen Automarkt, oder „Fashion“ für ein Modehaus, läuft man keine Gefahr, damit ein älteres Markenrecht zu verletzen und eine Recherche ist entbehrlich. In jedem Fall sollte vorher jedoch anwaltlicher Rat eingeholt werden.

6.  Frage:  Worauf sollte man besonders aufpassen, wenn man eine neue Domain anmeldet? Was sind typische Fallstricke und Gefahrenstellen?

Antwort: Fallstricke sind insbesondere ältere Kennzeichenrechte, zu denen nicht nur Marken, sondern auch Firmennamen, Werktitel, Domains, besondere Geschäftsbezeichnungen und geografische Herkunftsangaben zählen. Die Unterlassung einer entsprechenden Recherche sowie die darauf folgende Anmeldung und Benutzung der Domain birgt ein erhebliches Risiko verwarnt zu werden.

Natürlich können bei einer so komplexen Materie nicht alle möglichen Frage- und Streitpunkte in ein paar Sätzen beantwortet werden. Wer Genaueres wissen möchte oder rechtlichen Rat zum Thema braucht, kann sich an Dr. Rapp persönlich wenden. Hier geht’s zur Website seiner Kanzlei. Vielen Dank an Dr. Rapp für seine Unterstützung!

 

Domains und Namen – Recht und Marketing: Teil 1

Heute mal, weil es so oft angesprochen wird, ein ernstes Thema: Domains.

Los geht’s, räumen wir mit den Mythen auf. Hier werden die Antworten serviert auf Fragen, die unter den Nägeln brennen. Da die Thematik ja ganz schnell ins Juristische lappt, habe ich mir als Experten Dr. Bertram Rapp, einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt aus Augsburg ins Boot geholt. Er wird den zweiten Teil dieses Beitrags gestalten. Diesmal beschäftigen wir uns mit einigen marketingbezogenen und natürlich speziell namensbezogenen Aspekten der richtigen Auswahl von Domains.

Grafik mit verschiedenen Domainendungen / urls

1. Frage: Was zeichnet einen guten Domainnamen aus?

Antwort: Insbesondere bei Domains sind natürlich Merkbarkeit und Unverwechselbarkeit ein wichtiges Kriterium. Zumal nicht alle Menschen ordentliche oder auch nur irgendwie organisierte Verwalter ihrer Bookmarks sind. Außerdem ist Mundpropaganda für Websites immer noch hilfreich. So sollte man es den Menschen, die etwas mitteilen wollen, möglichst einfach machen, dies auch richtig – also nachvollziehbar – zu tun. Ansonsten sind natürlich alle Aspekte wichtig, die auch für Markennamen bzw. kommerzielle Namen allgemein gelten.

2. Frage: Was macht man am besten, wenn man gern den eigenen Namen als Domain hätte, dieser aber nicht mehr verfügbar ist? Was sind die besten Alternativen und was sind mögliche Probleme?

Antwort: Wenn der eigene Name, z.B. der Firmenname ohne Firmierung als die gewünschte .de oder .com Domain nicht mehr verfügbar ist, gibt es eine Reihe von Alternativen. Früher verwendete man gern den Zusatz „online“ – das war aber eben früher. Heute ist online schlichtweg selbstverständlich. Es bieten sich aber eine Fülle anderer, teilweise auch suchmaschinenrelevanter Zusatzinformationen an: Tätigkeitsfeld, Fachgebiet, Portfolio, regionale Gegebenheiten oder auch Firmierungen. Mit diesem Instrumentarium kann man schon die meisten Fälle lösen. Und dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, z.B. alternative Länderdomains oder welche der mittlerweile zahlreichen Alternativdomains zu verwenden.

Namenszusätze für Domains
Namenszusätze für Domains

3. Frage: Welche Domainendungen sind sinnvoll? Gibt es Preisunterschiede?

Antwort: Preisunterschiede sind eine relevante Entscheidungshilfe. Eine .tv Domain ist z.B. viel teurer als eine .de oder .com Domain. Ganz zu schweigen von den gebrandeten oder „erotischen“ Domains. Was sinnvoll ist, das bestimmen vor allem die Benutzer. Für viele Menschen sind Domains wie .de oder besonders gut geeignet, da sie vertraut und vertrauenswürdig sind. Hier vermittelt das Internet wohl eine Art Heimatgefühl und zumindest eine regionale Beziehung.

4. Frage: Braucht ein Unternehmen alle Länderdomains, wo es aktiv ist?

Antwort: Für viele Unternehmen stellt sich diese Frage. Mehr als zwanzig Länderdomains nur für das europäische Geschäft, oder z.B. einfach nur eine .com oder .eu Adresse, was ist das Richtige? Nun ja, Länderdomains mit dem eigenen Namen sind sicher grundsätzlich nicht schlecht oder verkehrt. Insbesondere bei einem Neustart in der heutigen Zeit ist es aber sicher eine Überlegung wert, über eine einzige Domain zu kommunizieren, und die Auswahl von Ländern, Märkten und Sprachen auf der Seite selbst durchzuführen.

5. Frage: Gibt es eine kritische Höchstlänge für einen Domainnamen? Wie lang darf ein Domainname höchstens sein?

Antwort: Wie immer, gilt auch hier, dass Kürze nicht verkehrt ist. Aber wie immer, gilt eben auch, dass alles von der Verwendung abhängt. Ganz kurze Domains mit drei oder vier Buchstaben sind ja schon alle vergeben. Im Mittelfeld und natürlich im Long Tail gibt es noch massenhaft freie Domains. Alles, was oft erwähnt, genannt, und als Adresse oder Suche eingegeben werden soll, sollte nicht zu lang sein, also weniger als 12 Buchstaben, um einmal eine konkrete Zahl zu nennen. Für Werbeaktionen und alle Zwecke, wo Domains nicht per Hand eingegeben, sondern z.B. nur über Links erreicht werden, können auch längere Domains, insbesondere merkfähige, Reim enthaltende, oder kuriose eine gute Alternative sein.

Beispiele langer Domainnamen mit besonderer Marketingzielsetzung
Beispiele langer Domainnamen mit besonderer Marketingzielsetzung

Ich hoffe, es waren ein paar wertvolle Tipps für Sie dabei. Im nächsten / neueren Beitrag behandelt Dr. Rapp dann einige juristische Fragen zu Domains und Domainrecht.

 

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