Beweis gefunden: Namen wirken und machen den Unterschied I

Was haben wir nicht alles der Forschung zu verdanken – nun sogar den Beweis, dass Namen einen Unterschied machen. Es war ja weitflächig in der Presse, dass Kinder laut einer amerikanischen Studie Gemüse bzw. Rohkost lieber essen als das traditionell generisch benannte, dass also z.B. „Power Punch Broccoli“ besser ankommt als „Broccoli“. Schön.

Ohne Studiendesign und Methodik genauer zu kennen und insbesondere ohne Wissen über die Langzeitwirkung möchte ich deshalb das Augenmerk auf einen ganz anderen Aspekt legen: Die Anregung für die Studie scheint eins zu eins aus den erfolgreichen Charlie & Lola Filmen bzw. Büchern übernommen worden zu sein, wo Charlie seiner Schwester diverse Lebensmittel mithilfe sehr netter neuer Namen schmackhaft macht.

So nennt Charlie die Fischstäbchen eben nicht mehr „fish fingers”, sondern „ocean nibbles from under the sea”, die Gelberüben heißen nicht mehr „carrots”, sondern, „orange twiglets from Jupiter”, Erbsen sind nicht „peas”, sondern „green drops from greenland”. Hier können Sie sich selbst ein Bild machen (ist übrigens lustig!):

– Nachtrag Dezember 2012: An dieser Stelle war der Videokasten. Das Video wurde leider aus Youtube entfernt und war so nicht mehr zugänglich. –

Mal ganz ehrlich: Wen überrascht es, dass attraktive, spannende, ungewöhnliche, ungewohnte Namen für völlig bekannte und vertraute Dinge Neugierde wecken und auch das Verhalten beeinflussen? Bitter wäre es andersherum.

 

Irreführende Namen: Neue Dimensionen des Verbraucherschutzes

In der Süddeutschen, und sicher auch in anderen Medien war vor ein paar Tagen ein Bericht über die Deutsche Verbraucherweste. Sie fragen vielleicht: Hä? Deutsche Verbraucherweste? Was soll das sein? Geht es da um die Schutzwesten, die jeder in Deutschland im Kofferraum haben muss?

Ehrlich gesagt ist der Name ziemlich originell, die Namensstrategie ist erstaunlich. Er hat wohl irgendetwas mit einer Schutzweste zu tun, aber wirklich nur am Rande. Unter diesem Namen wird Menschen angeboten, dass sie aus dem Verteiler der Telefonterroristen gelöscht und keine unerwünschten Werbeanrufe mehr erhalten würden. Dafür zahlen die Menschen dann eine Servicegebühr. Dumm nur, dass es keinen Effekt gibt.

So weit, so schlecht. Was uns besonders interessiert – das ist natürlich diese Weste. Ein eigenartiger Name, fremd, ungewohnt, schlichtweg unpassend. Aber er scheint bei einigen Leuten positiv wahrgenommen zu werden, die (in ihrer Verzweiflung) auf das Angebot eingehen und sich teilweise eben hinterher beschweren. So etwas hinterlässt den Namensexperten allerdings etwas ratlos. Ich hätte diesen Namen eher für einen Scherz gehalten.

Und da es nicht grotesk genug sein kann, hier noch ein paar Naming-Vorschläge für die Nachahmer oder die Umfirmierer. Bitte bedienen Sie sich:

Deutsche Verbraucherweste Alternativnamen

Und außerhalb davon, da zu sinnvoll:

Verbraucherweste Alternativname kreativer Vorschlag

Wohl bekomm’s!

 

Domains und Namen – Recht und Marketing: Teil 2

Hier nun der zweite Teil zur Thematik „Domains und Namen, Recht und Marketing“ mit dem Schwerpunkt auf rechtlichen Fragen. Dazu wird  Dr. Bertram Rapp, ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt aus Augsburg, Rede und Antwort stehen. Wie Sie sehen können, habe ich ihn auf möglichst konkrete Aussagen festgenagelt.

Grafik mit verschiedenen Domainendungen / URLs

 

1.  Frage:  Wenn ich eine Domain reserviere, kann mir dann ein Eigentümer einer gleichlautenden Marke die Domain wieder wegnehmen? Und gibt es einen Unterschied, ob ich die Domain tatsächlich in Gebrauch habe, oder nur reserviert?

Antwort: Nur dann, wenn die Domain für die Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, auch benutzt wird, insbesondere wenn also unter dieser Domain solche Waren und/oder Dienstleistungen angeboten werden. Bedingung ist außerdem, dass die ältere Marke, sofern sie schon über fünf Jahre eingetragen ist, für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt wird. Die bloße Reservierung einer Domain ohne Inhalte oder die Benutzung für andere Waren und Dienstleistungen stellt keine Markenverletzung dar.

2.  Frage: Wenn ich eine Domain möchte, kann ich dann die Marke dafür anmelden und mit der Marke in der Hand, die Domain einfordern?

Antwort: In der Regel nein. Sofern die Domain nicht benutzt ist, verschafft die Marke ohnehin keine Rechte (s. 1).  Sofern die Domain benutzt ist, kann sie oft als eigenes Kennzeichenrecht aufgefasst werden, welches dann älter ist als die Marke.

3.  Frage:  Wie aussichtsreich ist es, mit Domaininhabern zu verhandeln, deren Geschäftsmodell offensichtlich darauf abzielt, möglichst viele Domains zu registrieren und in der Folge wieder loszuschlagen?

Antwort: In der Regel sind diese Firmen bereit, die von ihnen auf Vorrat gehaltenen Domains gegen einen „angemessenen Preis“ zu veräußern. Eine rechtliche Handhabe Domains einzufordern hat man nur über ältere Kennzeichenrechte.

4. Frage:  Gibt es irgendwelche länderspezifischen Eigenheiten, die besonders wichtig sind, z.B. besondere Probleme, wenn amerikanische Unternehmen .com Domains einfordern?

Antwort: Auch wenn das Internet grenzübergreifend ist, gilt in kennzeichenrechtlicher Hinsicht das Territorialitätsprinzip. Hierbei kommt es weniger auf die TLD an, sondern vor allem darauf, an wen sich die Domain in tatsächlicher Hinsicht wendet. Anhaltspunkte bei Domains mit Inhalten auf der Website z.B. die Sprache und die erklärte Lieferbereitschaft von Waren in bestimmte Länder.

5.  Frage:  Muss man eine Markenrecherche machen, bevor man eine schicke Domain für sich anmeldet? Oder ist es sinnvoll? Kann man es umgehen?

Antwort: Eine Markenrecherche ist dringend notwendig, bevor eine Domain angemeldet und in Benutzung genommen werden soll, um zu vermeiden, dass man in ältere Markenrechte Dritter eingreift. Falls man das Glück hat, eine für die jeweilige Ware oder Dienstleistung glatt beschreibende Domain zu bekommen, z.B. „Auto“ für einen Automarkt, oder „Fashion“ für ein Modehaus, läuft man keine Gefahr, damit ein älteres Markenrecht zu verletzen und eine Recherche ist entbehrlich. In jedem Fall sollte vorher jedoch anwaltlicher Rat eingeholt werden.

6.  Frage:  Worauf sollte man besonders aufpassen, wenn man eine neue Domain anmeldet? Was sind typische Fallstricke und Gefahrenstellen?

Antwort: Fallstricke sind insbesondere ältere Kennzeichenrechte, zu denen nicht nur Marken, sondern auch Firmennamen, Werktitel, Domains, besondere Geschäftsbezeichnungen und geografische Herkunftsangaben zählen. Die Unterlassung einer entsprechenden Recherche sowie die darauf folgende Anmeldung und Benutzung der Domain birgt ein erhebliches Risiko verwarnt zu werden.

Natürlich können bei einer so komplexen Materie nicht alle möglichen Frage- und Streitpunkte in ein paar Sätzen beantwortet werden. Wer Genaueres wissen möchte oder rechtlichen Rat zum Thema braucht, kann sich an Dr. Rapp persönlich wenden. Hier geht’s zur Website seiner Kanzlei. Vielen Dank an Dr. Rapp für seine Unterstützung!

 

Domains und Namen – Recht und Marketing: Teil 1

Heute mal, weil es so oft angesprochen wird, ein ernstes Thema: Domains.

Los geht’s, räumen wir mit den Mythen auf. Hier werden die Antworten serviert auf Fragen, die unter den Nägeln brennen. Da die Thematik ja ganz schnell ins Juristische lappt, habe ich mir als Experten Dr. Bertram Rapp, einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt aus Augsburg ins Boot geholt. Er wird den zweiten Teil dieses Beitrags gestalten. Diesmal beschäftigen wir uns mit einigen marketingbezogenen und natürlich speziell namensbezogenen Aspekten der richtigen Auswahl von Domains.

Grafik mit verschiedenen Domainendungen / urls

1. Frage: Was zeichnet einen guten Domainnamen aus?

Antwort: Insbesondere bei Domains sind natürlich Merkbarkeit und Unverwechselbarkeit ein wichtiges Kriterium. Zumal nicht alle Menschen ordentliche oder auch nur irgendwie organisierte Verwalter ihrer Bookmarks sind. Außerdem ist Mundpropaganda für Websites immer noch hilfreich. So sollte man es den Menschen, die etwas mitteilen wollen, möglichst einfach machen, dies auch richtig – also nachvollziehbar – zu tun. Ansonsten sind natürlich alle Aspekte wichtig, die auch für Markennamen bzw. kommerzielle Namen allgemein gelten.

2. Frage: Was macht man am besten, wenn man gern den eigenen Namen als Domain hätte, dieser aber nicht mehr verfügbar ist? Was sind die besten Alternativen und was sind mögliche Probleme?

Antwort: Wenn der eigene Name, z.B. der Firmenname ohne Firmierung als die gewünschte .de oder .com Domain nicht mehr verfügbar ist, gibt es eine Reihe von Alternativen. Früher verwendete man gern den Zusatz „online“ – das war aber eben früher. Heute ist online schlichtweg selbstverständlich. Es bieten sich aber eine Fülle anderer, teilweise auch suchmaschinenrelevanter Zusatzinformationen an: Tätigkeitsfeld, Fachgebiet, Portfolio, regionale Gegebenheiten oder auch Firmierungen. Mit diesem Instrumentarium kann man schon die meisten Fälle lösen. Und dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, z.B. alternative Länderdomains oder welche der mittlerweile zahlreichen Alternativdomains zu verwenden.

Namenszusätze für Domains
Namenszusätze für Domains

3. Frage: Welche Domainendungen sind sinnvoll? Gibt es Preisunterschiede?

Antwort: Preisunterschiede sind eine relevante Entscheidungshilfe. Eine .tv Domain ist z.B. viel teurer als eine .de oder .com Domain. Ganz zu schweigen von den gebrandeten oder „erotischen“ Domains. Was sinnvoll ist, das bestimmen vor allem die Benutzer. Für viele Menschen sind Domains wie .de oder besonders gut geeignet, da sie vertraut und vertrauenswürdig sind. Hier vermittelt das Internet wohl eine Art Heimatgefühl und zumindest eine regionale Beziehung.

4. Frage: Braucht ein Unternehmen alle Länderdomains, wo es aktiv ist?

Antwort: Für viele Unternehmen stellt sich diese Frage. Mehr als zwanzig Länderdomains nur für das europäische Geschäft, oder z.B. einfach nur eine .com oder .eu Adresse, was ist das Richtige? Nun ja, Länderdomains mit dem eigenen Namen sind sicher grundsätzlich nicht schlecht oder verkehrt. Insbesondere bei einem Neustart in der heutigen Zeit ist es aber sicher eine Überlegung wert, über eine einzige Domain zu kommunizieren, und die Auswahl von Ländern, Märkten und Sprachen auf der Seite selbst durchzuführen.

5. Frage: Gibt es eine kritische Höchstlänge für einen Domainnamen? Wie lang darf ein Domainname höchstens sein?

Antwort: Wie immer, gilt auch hier, dass Kürze nicht verkehrt ist. Aber wie immer, gilt eben auch, dass alles von der Verwendung abhängt. Ganz kurze Domains mit drei oder vier Buchstaben sind ja schon alle vergeben. Im Mittelfeld und natürlich im Long Tail gibt es noch massenhaft freie Domains. Alles, was oft erwähnt, genannt, und als Adresse oder Suche eingegeben werden soll, sollte nicht zu lang sein, also weniger als 12 Buchstaben, um einmal eine konkrete Zahl zu nennen. Für Werbeaktionen und alle Zwecke, wo Domains nicht per Hand eingegeben, sondern z.B. nur über Links erreicht werden, können auch längere Domains, insbesondere merkfähige, Reim enthaltende, oder kuriose eine gute Alternative sein.

Beispiele langer Domainnamen mit besonderer Marketingzielsetzung
Beispiele langer Domainnamen mit besonderer Marketingzielsetzung

Ich hoffe, es waren ein paar wertvolle Tipps für Sie dabei. Im nächsten / neueren Beitrag behandelt Dr. Rapp dann einige juristische Fragen zu Domains und Domainrecht.

 

Neuer Filmtitel „Portraits Deutscher Alkoholiker“

Endlich auch in München zu sehen: Der herausragende Film zu Alkoholismus als Alltagsphänomen in der Mitte der Gesellschaft läuft diese Woche, und er war noch faszinierender und eindringlicher als in den Kritiken beschrieben. Aber uns geht es natürlich um den Filmtitel. Diesen zu finden war eine reife Leistung.

Der Filmtitel „Portraits Deutscher Alkoholiker“ packte mich schon beim ersten Lesen. Warum? Was macht diesen Titel interessant? Was vermittelt der Titel überhaupt? Ein paar Reflexionen oder auch nur Assoziationen dazu, natürlich ganz subjektiv, wie es sich für das Blog gehört: Es schwingt in diesem Titel eine Qualität, eine Schicht mit. Werden hier abgerissene Obdachlose am Rande des Todes portraitiert, nein, nicht. Alles geht gediegener zu. Solide Mitte, Bildungsbürgertum, solide Menschen. Erinnerungen an eine Anthologie von Klassikern kommen auf.

Gleichzeitig klingt auch ein gewaltiger Verallgemeinerungsanspruch an im Sinne von „wenn man das gesehen hat, dann hat man ein wirklich gutes Bild bekommen“. So ähnlich wie eine Anthologie. Natürlich ein Anspruch oder auch nur Anklang, der nie im Leben einlösbar sein könnte. Aber egal.

Und dann hat dieser Filmtitel natürlich eine Brachialität, Ehrlichkeit und Klarheit, die ihresgleichen sucht. Es geht hier um Alkoholiker. Nicht um Lebensbewältiger oder Lebensnichtbewältiger, nicht um Kranke oder Gesunde, nicht um Süchtige, es geht einfach und ganz klar nur um eine riesige Gruppe von Menschen in Deutschland, die wegen und trotz ihrer Sucht funktionieren. Es geht völlig unzweifelhaft nur um Alkoholiker.

Wer Gelegenheit hat, sollte sich den Film anschauen. Erzählungen aus dem Off, vom Funktionieren und Bemühen, und vom Scheitern, und dazu die Bilder des ordentlichen Lebens aus Deutschland, wo alles funktioniert. Danke!

Hallo neue Marke: „girogo“ – schnell und sicher bezahlen.

Aus der Werkstatt der Namensagentur: Neuer Name für kontaktlose Bezahlfunktion der Öffentlichkeit vorgestellt:

girogo Bezahlsystem - Name und Logo

Jetzt ist sie da: die neue kontaktlose elektronische Bezahlfunktion zur Verwendung auf Girokarten bzw. Smart Cards allgemein. In einem großflächigen Pilotprojekt wird die neue kontaktlose Bezahlfunktion ein Jahr lang bei über einer Million Verwendern getestet. Die neue Funktion girogo bietet eine attraktive und zukunftsweisende Option im Kleingeldbereich bis zu 20 Euro: kein Stecken der Karte mehr, kein Unterschreiben, einfach fix bezahlen.

Für die Kunden ist der Vorteil der neuen Bezahlfunktion schnell erlebbar: es muss nicht nach Kleingeld und auch nicht nach Karten gesucht werden, einfach die Karte an den Leser halten und fertig. So ergeben sich deutlich schnellere Bezahlvorgänge und kürzere Wartezeiten an der Kasse. Für die Geschäfte, die girogo akzeptieren, sind noch weitere Vorteile von Bedeutung: reduziertes Kleingeldaufkommen, das hohe Bewirtschaftungskosten verursacht sowie insgesamt geringere Ausgaben für das Bargeldhandling.

Der Name girogo, ein Projekt der Namensentwicklung Werner Brandl, integriert das Thema Zahlungsverkehr genauso wie die erhöhte Geschwindigkeit bzw. die Dynamik bei der Zahlung, was das charakteristische Merkmal im Gegensatz zu Steckkarten ist. Auch harmoniert der Name mit dem geläufigen Begriff „girocard“, kann aber genauso alleine stehen. Klar und zukunftssicher.

Vielen Dank für das Bild an die EURO Kartensysteme in Frankfurt!

 

Einfach nur schön: LUCIFAFEST 2011

Nur ganz fix, weil es so lustig ist: Im „Frohe Weihnachten“ Prospekt von Karstadt wird auf der ersten Seite eine Weihnachtsglocke von Hutschenreuther angeboten, deren Name eine wundervolle, geheime Dichotomie widerspiegelt:

Die Porzellan-Weihnachtsglocke 2011 LUCIFAFEST.

Und weil es so schön ist, hier gleich noch mal: LUCIFAFEST.

Ich genieße es: LUCIFAFEST.

Ich wünsche allen Namensexperten und -interessierten schon mal eine wundervolle Vorweihnachtszeit …

 

Namensrätsel – Wer findet die Elemente des Markennamens?

Im „ALDI informiert“ war eine wunderbare Marke, naja, eher ein Markenname, zu entdecken. Und der muss hier unbedingt erwähnt werden, weil er ein Namensrätsel ist.

Es war vor zwei Wochen, als eine Besteckgarnitur angeboten wurde, 30-teilig, für €49,99. Die Messer aus dem Set waren annonciert als „Made in Solingen“. Das komplette Set war mit einem Markennamen versehen: Auenthal.

Name für ein Besteck bei Aldi: Auenthal
Markenname für ein Besteck bei Aldi, gebildet durch Verschmelzung

Klingelt’s? Wer erkennt die hier kombinierten Marken am schnellsten? Wer wird Millionär?

Richtig, gut erkannt! Es handelt sich um Auerhahn und Rosenthal, zwei wirkliche Premiummarken aus dem Bereich gedeckter Tisch.

Hybridname durch Kombination der Markennamen Auerhahn und Rosenthal

Und fertig ist der Hybridname.

 

Neue Food Brand: 5 GUM Turbulence endlich hier erhältlich

Ein Naming-Projekt von mir, das schon ein wenig zurückliegt, aber nun erfreulicherweise wieder aktuell geworden ist: Die Food Brand Wrigley 5 GUM Turbulence. Endlich ist dieser Kaugummi auch in Deutschland erhältlich!

5 gum Packshot Turbulence - Wassermelone Sorte

2009 wurde die Geschmacksvariante Wassermelone als Erweiterung der 5 GUM Range in vielen europäischen Ländern eingeführt, darunter Spanien und Tschechien, aber eben nicht in Deutschland. Aufgrund nutriciokultureller Idiosynkrasien lag der Fokus damals auf süd- und osteuropäischen Ländern. Mehr zum ursprünglichen Namensfindungsprojekt finden Sie in der Meldung zum Launch des neuen Markennamens auf den Seiten der Namensagentur.

Umso erfreulicher ist es, dass die erfrischende und intensiv fruchtige Sorte ab der zweiten Jahreshälfte 2011 auch in Deutschland erworben werden kann. Damit sind nun folgende Varianten von 5 GUM auf dem Markt:

Electro
Pulse
Cobalt
Flood
Instinct
Evolution
Turbulence

5 GUM Sortiment, alle Mitglieder der Range, alle Varianten

Wie alle Namen der Range sind auch Turbulence und Flood existierende englische Substantive, die in den meisten europäischen Ländern verständlich bzw. erschließbar sind. Sie sind vielschichtig und spannend, und haben eine rätselhafte Komponente.

Wer gerne noch mehr zu Flood erfahren möchte, der Variante, die 2010 in Deutschland auf den Markt kam, und deren Name auch von uns stammt – näheres dazu finden Sie auf der Website der Naming-Agentur.

Und weil es so schön ist, hier noch ein Bild vom 5 GUM Turbulence Tray:

5 GUM Turbulence Tray, Wassermelone / Watermelon

Vielen Dank an Wrigley für das Bildmaterial!

Hier geht’s übrigens zur Website von 5 GUM bei Wrigley, wo man unter anderem die aktuellen Werbespots anschauen und die Aktion Walls Alive kennenlernen kann.

 

Das böse Wort – Grund für Lebensmittelverschwendung enttarnt

Wenn man die öffentliche Diskussion um verschwendete Lebensmittel, die „Mülltaucher“, die Unmengen entsorgter (also weggeschmissener und verrotteter) Lebensmittel verfolgt, könnte man meinen, der Begriff des Mindesthaltbarkeitsdatums wäre das Problem. Weil der so negativ ist. Und weil alle glauben, danach wäre das Lebensmittel nicht mehr genießbar. In Wirklichkeit aber würde es mit Ablauf des MHD wohl erst so richtig lecker. Wer schon mal Chips nach dem MHD probiert hat, der weiß, wovon die Rede ist.

MHD Mindesthaltbarkeitsdatum - Name / Bezeichnung
MHD Mindesthaltbarkeitsdatum. Name und Wirkung.

Die heilbringende Lösung kommt aus England, wo ja auch das gute Essen herkommt, oder zumindest der Messias der Schulküchen: „Zu genießen bis zum …“, „Schmeckt gaaaanz gut bis zum …“ oder „Am besten vor dem xxxx essen“. Wunderbar, was für tolle Lösungen. Was soll daran denn besser sein? Sie etablieren genauso die Zweiteilung des Zeitraums in „guten Zeitraum“ und „bösen Zeitraum“. Das ändert an der Sache überhaupt nix. Es erinnert an die Umbenennung der Bundesschuldenverwaltung in Finanzagentur des Bundes. Hat die Schulden nicht signifikant reduziert.

MHD Mindesthaltbarkeitsdatum als Zeichen für Qualität
MHD Mindesthaltbarkeitsdatum als Zeichen für Qualität

Man könnte natürlich einen Schritt weiter gehen: Garantiezeit wäre eine Idee, aber mit Garantien wird man wohl nicht auf viel Gegenliebe bei den Lebensmittelherstellern stoßen. Oder man gibt einfach das Produktionsdatum und einen empfohlenen Zeitraum für den Verzehr an. Ändert am Grundprinzip wieder nichts, und wenn die Leute sehen, wie alt die Lebensmittel schon sind, wird das ihre Kauflust sicher nicht stimulieren, sondern eher abschrecken. Es ist doch viel schöner zu sehen, dass eine Wurst noch zwei Monate haltbar ist, als dass sie schon vor sechs Monaten produziert wurde und noch zwei Monate haltbar ist.

Und wenn man sich überlegt, wofür das MHD eingeführt wurde, dann war ein Grund wahrscheinlich exakt der, den es jetzt erfüllt: für einen gewissen Frischegrad und eine gewisse Unbedenklichkeit des Verzehrs von abgepackten Lebensmitteln sorgen. Die Ursachen für die Unmengen weggeworfener Lebensmittel liegen sicher weniger im MHD begründet als vielmehr in Convenience, Immerverfügbarkeit, überbordender Auswahl, Sortimentsbreite, niedrigen Lebensmittelpreisen und was weiß ich noch alles. Und das arme Wort soll jetzt schuld sein.

Vielleicht sollte man den Leuten einfach besser erklären, was das MHD bedeutet. Denn ein Missverstehen des Sachverhalts wird durch Umbenennen nicht ausgemerzt, es ist nur eine Umetikettierung. Eigentlich sollten die Hersteller und der Handel daran auch ein Interesse haben. Vielleicht ziehen ja mal alle an einem Strang? Dass Nachhaltigkeit, Brachialisolierung von Gebäuden und die GEZ gut sind, wurde ja schließlich auch allen beigebracht …

 

PS: Eine andere, recht deutsche Lösung wäre natürlich, einfach „best before“ zu verwenden. Ein super englischer Ausdruck, alle stellen sich was Schönes vor, und ein Teil versteht gar nix, perfekt.

PPS: Unter welchem Label wurden eigentlich in der EU traditionell die Lebensmittel vernichtet, wenn aufgrund der Planwirtschaft mal wieder zu viele produziert wurden?

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung technisch notwendiger Cookies zu.

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen