Heute mal was aus der Rubrik „Praktische Lebenshilfe“.
Stellen Sie sich vor, sie möchten ein Restaurant eröffnen. Sie sehen die besten Chancen für Indisch, Italienisch und Chinesisch – und jetzt brauchen Sie einen Namen. Aber natürlich nicht Wirtshaus zum goldenen Anker oder Altöttinger Stuben, sondern etwas Landestypisches. Etwas, wo man ins Träumen kommt, wo sich wunderbare, ferne Welten auftun. Also so was wie Roma oder Bombay Palace. Oder natürlich Shanghai:

So weiß jeder gleich, um welche Art von Küche es geht, und hat auch noch mehr oder weniger stereotype, exotische Bilder im Kopf. Sehr simpel, sehr einleuchtend, wenn auch nicht wahnsinnig aufregend. Irgendwie aber auch fast zu einfach. Deshalb: muss man da irgendwas beachten oder sind solche Namen quasi Public Domain jeder kann sich hier bedienen?
Nebenbei noch ganz wichtig: Ob das nun die besten Namen für das jeweilige Lokal sind, ist eine eigene Frage. Das kann man letztlich nur nach genauer Kenntnis des Marketingkonzeptes zum Restaurant beurteilen. Uns geht es hier exemplarisch nur um die Machbarkeit der Umsetzung so richtig landestypischer Namen.
Kriterien für den ersten Namen-Check
Wichtig sind erst mal vor allem zwei Dimensionen:
1. Die Lokale in der näheren Umgebung
Letztlich die Frage, ob es um die Ecke schon ein Taj Mahal oder ein Ristorante Roma gibt. Falls ja, nicht gut. Dann ist sicher Verwechslungsgefahr gegeben, und der Platzhirsch hat die besseren Karten. Letztlich aber auch unwahrscheinlich, dass Sie wirklich so heißen möchten wie Ihr Nachbar. Ein wenig Eigenständigkeit will doch jeder ausdrücken – außer natürlich der Plagiator. Aber das ist eine ganz andere Strategie. Bei Recherchen zu existierenden Lokalnamen leisten Suchmaschinen und das Handelsregister gute Dienste.
2. Das Markenregister
Wenn es in Deutschland für Restaurantdienstleistungen mit dem von Ihnen geplanten Namen eingetragene Marken gibt, dann ist das potenziell gefährlich. Selbst wenn diese momentan nicht verwendet werden. Das muss man dann abklären, idealerweise mit einem Anwalt, der Ahnung hat.
Ein konkretes Beispiel: Der Blick ins deutsche Markenregister zu Taj Mahal enthüllt: keine geltende Eintragung, aber ein abgelehnter Antrag auf Eintragung. Auch keine Marke Roma. Falls Sie sich wundern, dass so wenige auf die Idee gekommen sind, hierfür Marken anzumelden. Die Erklärung ist nicht mangelnder Anmeldungswille, sondern viel einfacher und für den Neugastronomen erfreulich: Es klappt (normalerweise, Ausnahmen – egal ob man sie nachvollziehen kann oder nicht – gibt es leider quasi immer) nicht. Die Begriffe sind so banal, dass sie nicht zur besonderen Kennzeichnung taugen. Sie sind quasi so generisch wie Gasthaus oder Metzgerei. Schön, dass mal etwas einfach sein kann.
Was lernen wir draus für die Namensgebung?
Banale Namen wie Ristorante Roma oder Shanghai oder Bombay können eine einfache und schnelle Möglichkeit sein, ein neues Restaurant zu benennen. Sie sind natürlich nicht besonders einfallsreich oder einzigartig. Einige Funktionen von Lokalnamen können solche Namen aber auf jeden Fall erfüllen:
- unterscheidbar machen von anderen Restaurants
- klare Verweise auf Kultur, Küche und Gastroausrichtung geben
- schnell Bilder und Assoziationen wachrufen
Das ist ja schon mal ein guter Start. Und um sicherzugehen, dass die Sache auch wirklich klappt, empfehle ich ein Gespräch mit den spezialisierten Stellen der IHKs oder natürlich einem kompetenten Anwalt.





