Ein Riesenmissverständnis: Die Altkatholiken

Durch einen Beitrag im Deutschlandfunk und durch die Dauerkrise der Katholischen Kirche bin ich auf ein religiöses Thema gestoßen. Die Altkatholische Kirche bzw. die Altkatholiken: Jeder hat den Namen schon einmal gehört, kaum einer hat eine Vorstellung, was das ist. Auf jeden Fall ein Namensproblem.

Auf den ersten Blick klingt altkatholisch – „Ein Riesenmissverständnis: Die Altkatholiken“ weiterlesen

Tiernamen vs. Vegannamen – Vegetarische Wurst / veganer Käse

Ehrlichkeit ist wichtig. Viele schreiben sich diese auf die Fahne. Doch wie ehrlich müssen Namen sein?

Jeder aufmerksame Beobachter des Tagesgeschehens hat sicher mitbekommen, dass es eine gerichtliche Entscheidung gab zum großen Komplex vegetarischer oder veganer Produkte, die tierhaltige imitieren. Es lag natürlich nahe, diese einfach mit „vegetarische Lyoner“ oder „veganer Mozzarella“ zu bezeichnen. Dass die Produkte manchmal weder in Textur noch in Geschmack mit dem Original zu verwechseln waren, ist wieder eine andere Sache. Zur Besänftigung des Landwirtschaftsministers (der übrigens nicht nur die Tierhalter vertritt) hat es aber leider nicht beigetragen. „Tiernamen vs. Vegannamen – Vegetarische Wurst / veganer Käse“ weiterlesen

Kuriose – und schöne – kulinarische Begriffe aus der Nähe

Ochsenaugn-Spiegeleier Bairisch-Deutsch

Es gibt ja bekanntlich ein Bairisch jenseits der Ästhetik des „mia biedan ins o“. Aus diesem Fundus habe ich einige kulinarische Exemplare herausgegriffen, die meinen Artikel zu erstaunlichen Bezeichnungen für Lebensmittel trefflich ergänzen. Auch hier wieder spannend, wie oft aus eher Unspektakulärem per Sprache etwas Vielversprechendes oder sehr Bilderreiches gemacht wird. Voilà:

  • Bärendreck: Ganz klar, das kann nur Lakritze sein
  • Bibergockel: So hieß er früher, heute hört er auf den Namen Truthahn
  • Blaswürscht: Heiße Kartoffeln (muss man blasen, da ja heiß)
  • Erdäpfel: Den Vergleich mit den Luftäpfeln hätten die Kartoffeln gar nicht nötig
  • Foidhendln: Wieder Kartoffeln (quasi die Hühner des Feldes)
  • Gansjung: Gänseklein (eher euphemistisch für Teile der Gans wie Hals oder Füße)
  • Hundshaar: Die feinen Fäden von Schimmel auf verderbenden Speisen
  • Kronfleisch: Das Zwerchfell eines Tieres wie Kuh oder Pferd (so benannt nach seiner Form oder weil es so fein ist?)
  • Ochsenaugn: Eigentlich leicht gruslig, denn das sind natürlich Spiegeleier
  • Ochsengurgeln: Die Schaumrolle, ein süßes Konditorprodukt

Vielleicht fragen Sie sich, wie ich auf die Begriffe gestoßen bin oder ob die alle in meinem aktiven Wortschatz sind. Das sind sie (leider) nicht alle. Manche waren im Kopf, auf andere bin ich bei den Recherchen zu einem Projekt gestoßen, bei dem Bairisches Deutsch eine wichtige Inspirationsquelle war – jenseits des unseligen „mia san ned von do“. Dank für Inspiration und Information geht an Franz Ringseis für sein „Neues Bayerisches Wörterbuch“ und an Ludwig Zehenter für „Bairisches Deutsch“.

 

PS: Mehr Kulinarisches finden sie auch im Artikel Essen anders benennen.

 

Erstaunliche Namen für Essen – kreative Umbenennung

Wer kennt sie nicht, die Beispiele für Lebensmittelnamen, die haarscharf an der Wahrheit entlangschrammen? Der Buntbarsch ist ein Tilapia, das Chicken of the Sea ein Thunfisch. Diese Namen sind extra für die Vermarktung kreiert worden. Es gibt aber Begriffe, oft historisch, die Dinge blumiger beschreiben, auch beschönigend, manchmal verehrend – und natürlich auch die zwischenmenschliche Vermarktung unterstützend, machen wir uns nichts vor. Aus dieser Kategorie habe ich eine Kollektion von 7 schönen Begriffen, Ergebnisse kreativer Umbenennung, für Sie zusammengestellt:

  • Hauswild … steht traditionell im Chinesischen für ein sehr feines Nagetier, die Ratte.
  • Der Honig der Erde … repräsentiert im Irischen die wunderbare Karotte.
  • Das Ackerhuhn – wer hätte es erwartet – steht in China für den doch gut verspeisbaren Frosch…
  • Donaulachs ist einfach die analogieziehende, deutsche Alternativbezeichnung für den Huchen.
  • Kniffliger ist Rindfleisch spezial: Es kennzeichnet in Hongkong auf der Speisekarte den besten Freund des Menschen.
  • Vierflügliges Geflügel – wie Aristophanes Insekten (für den Verzehr) bezeichnete.
  • Die Ananaskirsche / Kapstachelbeere / Erdkirsche, mit denen man früher eine  Blasenkirsche bzw. heute eben Physalis bildhaft zu benennen versuchte.

Gerne nenne ich die Quelle dieser schönen Beispiele für Umbenennung. Es ist Waverly Roots Klassiker „Wachtel, Trüffel, Schokolade“, den ich jedem, der an Essen und Lebensmitteln interessiert ist, nur ans Herz legen kann.

 

PS: Mehr zu regionalen Begriffen aus der Essenswelt hier.

A-Date, B-Date, C-Date – was ist besser?

Große Plakatwände in München annoncieren einen online Service für außergewöhnliche zwischenmenschliche Erlebnisse namens C-Date. Analogien zur Prominentenkategorisierung sind sicher nur zufällig. Eine Verbildlichung hilft möglicherweise auch:

Abstufung von Namen: a-date, b-date, c-date

Oder kennt wirklich jeder das C mit seiner Herleitung von Englisch „casual“? Das ist der aktuelle Fachbegriff für „legere Treffen für mehr“, wenn Sie verstehen, was ich meine.

 

Marke „Stadt, Land, Fluss“ – Exempel und (gescheiterte) Statuierung

Wie zu lesen war, ist „Stadt, Land, Fluss“ zwar eine Marke für Spiele, dennoch kann der Name auch von einem anderen Spieleanbieter verwendet werden. Wie kann das sein? Was sagt das Markenrecht? Der Reihe nach.

Ein App-Entwickler brachte vor einigen Monaten eine App mit dem Namen „Stadt, Land, Fluss“ auf den Markt, also in die online-Stores. Jeder kennt dieses Spiel noch aus der Kindheit, man braucht nur den Kopf, einen Zettel und einen Stift dazu, und natürlich (vor der App) mindestens zwei Spielwillige. Ein Spieleverlag wollte diesem nun untersagen, den Namen für das Spiel zu verwenden, weil er ja die Markenrechte an diesem Namen habe. Also an einem Namen, den jeder kennt und generisch verwendet. Wie kann der überhaupt als Marke geschützt sein und auf dieser Basis anderen dessen Verwendung untersagt werden?

Stadt Land Fluss - Zettel mit Spalten

Vor einigen Jahren brachte der Spieleverlag Schmidt ein solches Spiel als Fertigversion auf den Markt, wo man die Spalten nicht selber ziehen muss und die Kategorien schon eingetragen sind. Das Ganze wurde unter dem bekannten Namen „Stadt Land Fluss“ eingeführt. Und jetzt wird es interessant. Für den Namen „Stadt Land Fluss“ beantragte Schmidt eine Marke, die vom deutschen Markenamt auch gewährt wurde. Zu verstehen ist diese Entscheidung nur schwer, denn der eingetragene Begriff ist für solche Spiele ungefähr das, was Fruchtjoghurt für Fruchtjoghurt wäre. Also hochgradig generisch, beschreibend, und freihaltebedürftig. Egal, die Marke wurde eingetragen.

Nun wird es aber noch interessanter, denn der Sinn einer Marke ist ja nicht nur sie zu haben, sondern damit eigene Pfründe zu sichern und verteidigen zu können. Und hier zeigte sich, wieso solche schwachen Marken, selbst wenn sie eingetragen sind, eben keine Wundermittel sind. Das sind sie nämlich nur, solange der andere (der Angegriffene oder der angeblich Verletzende) Angst hat. Wenn er sich wehrt, kann die Sache ganz anders ausschauen (und ausgehen). Genau das ist hier passiert. Der Appentwickler nahm den Fehdehandschuh auf, ließ sich nicht einschüchtern, und so kam es nun zu der gerichtlichen Entscheidung, dass hier keine Markenverletzung vorliegt. Die Begründung ist einfach: Jeder darf den Begriff verwenden, um das Spiel damit zu beschreiben, und wenn er ihn nicht als Marke verwendet (hierüber kann man natürlich trefflich streiten, nur am Rande bemerkt).

Die ganze Sache ist sehr lehrreich, zeigt sie doch das sehr limitierte tatsächliche Abwehrpotential solch extrem beschreibender Marken, die dennoch Ziel der Begierde vieler Markenanmelder sind. Eine psychologische Abschreckungswirkung solcher Eintragungen mag aber im täglichen Leben durchaus existieren, und sie kann diese manchmal aus taktischen Gründen auch rechtfertigen.

 

PS: Im vorliegenden Fall wäre es sicher auch eine interessante Vorgehensweise gewesen, die Abwehr der Verletzung mit einem Antrag auf Löschung der Marke zu verknüpfen. Ob so etwas richtig und sinnvoll ist, kann aber nur ein spezialisierter Anwalt entscheiden.

 

Irreführende Namen bei Finanzprodukten unter Beschuss!

Wie bezeichnet man etwas, damit es sich gut verkauft, der Kunde aber dennoch nicht in die Irre geführt wird? Gerade im Finanzbereich ist Vertrauen essentiell, und somit auch, dass Kunden das Gefühl haben, dass sie das bekommen, was sie suchen (respektive, was auf dem Produkt drauf steht). Wie nun ein Urteil in einem Verfahren gegen die Commerzbank zeigt, ist dies (wir ahnten es schon) nicht immer der Fall.

Konkret geht es um zwei Begriffe zur Kennzeichnung von Risikoklassen in der Geldanlage:

Risikoklassen Finanzprodukte

Der Kläger im Verfahren gegen die Commerzbank hatte von der Bank Investmentprodukte dieser beiden Risikokategorien erworben und sah sich nach ersten Verlusten über die wahre Natur und die tatsächliche Verlustgefährdung getäuscht – da die Begriffe „Wachstum” und „Chance” dies nicht vermittelt hätten bzw. falsche Produkte so kategorisiert gewesen wären. Jetzt war im Gerichtsverfahren die entscheidende Frage, was man unter diesen Begriffen versteht.

Zur Bewertung hat das Gericht den normalen Menschen mit normalem Wissen zur Grundlage gelegt. Und dieser denkt bei beiden Kategorien eher an positive Möglichkeiten, denn an Totalverlust. Tatsächlich handelt es sich hier um die beiden riskantesten von vier Risikoklassen. Höchstes Verlustrisiko wird also mit „Chance“ markiert. Das ist so branchenüblich; allgemein verständlich (und ehrlich) ist es deshalb nicht unbedingt. Entsprechend urteilte nun das Oberlandesgericht in Stuttgart, dass der Kunde getäuscht worden sei über die wahre Natur (und die tatsächlichen Verlustrisiken) der verkauften Finanzprodukte.

Was lernen wir daraus? Insbesondere beschreibende (deutsche) Bezeichnungen bieten eine Fülle von Möglichkeiten, um Menschen direkt und attraktiv anzusprechen, täuschen aber ist nicht gut. Beispiele für treffende und attraktive Namen z.B. der Versicherungskammer Bayern gibt es auch.

Nachtrag:
Auf Hinweis einer Leserin (Danke!) habe ich die Namen der beiden anderen Risikoklassen herausgesucht: „Stabilität“ und „Einkommen“. Zu diesen braucht man nichts hinzuzufügen. Was aber noch erwähnenswert ist: Die Suche danach ist gar nicht so einfach, weil die Bank selbst nicht den gesetzesbasierten Begriff der „Risikoklassen“ verwendet, sondern einen eigenen: „Anlagestrategie“.

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