Curamenta – das Portal für die psychische Gesundheit

Eine Innovation, die die Welt gebraucht hat, die den Menschen guttun wird. Ein neues digitales Angebot mit Informationen zu Krankheitsbildern, Selbsttest, Foren sowie der Möglichkeit zur Vernetzung und Therapiebegleitung. Hinter dem neuen Angebot für psychische Gesundheit stehen vier etablierte, öffentlich-rechtliche Klinikverbünde:

Curamenta Partnerlogos von LVR, LWL, vitos und kbo
Die vier Partner hinter Curamenta: LVR, LWL, vitos und kbo

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Instant Messaging App mit Namen Telegram

Telegram Messenger App Logo

Durch die Nachricht vor ein paar Tagen, dass beim Instant Messaging Dienst Telegram – der open source Alternative zur Konzernapp What’s App – 15 Millionen Telefonnummern geklaut bzw. identifiziert worden sind, wurde ich auf den Namen aufmerksam.

Telegram oder Telegramm, das klingt schon sehr old school für einen App-Namen. Da wird im Projekt wohl ein über 30-jähriger (optimistisch, real wohl eher >40) gesessen haben und diese Analogie gezogen haben. Denn das Telegramm stand ja immer für eine sehr fixe Nachricht, zu damaligen Zeiten war „schnell“ ungefähr das, was heute „sofort“ ist. „Instant Messaging App mit Namen Telegram“ weiterlesen

App KartenRegie: Neuer Name für neuen Service

Große Freude, neues Projekt von mir am Markt: die App KartenRegie der DZ BANK zur Verwendung durch die Volksbanken und Raiffeisenbanken!

Mit der Finanz-App KartenRegie können die Inhaber von Kreditkarten bei Volksbanken und Raiffeisenbanken Ihre Kartenumsätze in Echtzeit verfolgen und haben so die volle Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben. Mit der Echtzeitbenachrichtigung sorgt KartenRegie für ein Plus an Sicherheit beim Einsatz der eigenen Kreditkarte. Sollte die Karte missbräuchlich eingesetzt werden, bemerkt man es sofort und kann gleich vor Abbuchung vom Konto reagieren. Die automatische Kategorisierung der Umsätze und ihre Eintragung in ein Kassenbuch geben außerdem einen genauen Überblick über die Ausgaben. So sieht der Name (mit dem Logo nach den Richtlinien der Volksbanken und Raiffeisenbanken) in Aktion im App-Store von Google aus:

Mobile App Symbol der App „Kartenregie“ im Google Play Store
Mobile App Symbol im Google Play Store

Die größten Vorteile der neuen App sind:
1. Transparenz und Kontrolle: Alle Kreditkartenumsätze in Echtzeit im Blick
2. Echtzeitbenachrichtigung bei jedem Kreditkarteneinsatz
3. Sofortige Reaktion vor Abbuchung bei Verdacht auf Missbrauch möglich
4. Kategorisierung der Umsätze und Budgetierung mit Begrenzung der Ausgaben
5. Kompletter Überblick über alle Ausgaben durch Einbezug von Girokonto und Barzahlungen
6. Höchste Sicherheit durch Bank-Sicherheitsstandards

All diese Inhalte galt es bei unserem Projekt in einem leicht verständlichen Namen zusammenzufassen. Da die Mobile App nicht direkt durch die DZ BANK vertrieben wird, sondern über die in ihr organisierten Volksbanken und Raiffeisenbanken, waren die breiten Zielgruppen dieser Bankengruppe maßgeblich für den Namen. Ein englischsprachiger Name passte zu diesen Markenwelten nicht. Die Lösung KartenRegie erwies sich als die einfachste und gleichzeitig treffendste. Zudem waren alle relevanten Domains verfügbar, und auch als Appbezeichnung war der Name verfügbar.

Die Regie übernehmen, alles im Blick haben und jederzeit Einfluss auf das Geschehen nehmen können: Dieses Gefühl von Kontrolle und Überblick möchten die Volksbanken Raiffeisenbanken an ihre Kreditkarteninhaber mit der neuen App KartenRegie weitergeben. So war die Entscheidung für diesen beschreibenden Namen nicht schwer: Er vermittelt klar, dass man damit die Kreditkarte und seine Finanzen einfach im Griff hat.

Viel Erfolg!

Und hier noch der Startbildschirm für alle, die keine Kunden der VRB sind und die App nie erleben werden …

Startscreen der Mobile App der DZ Bank „Kartenregie“
Mobile App Startscreen Kartenregie © DZ BANK

Wer noch mehr über die App erfahren möchte, kann sich bei den Volksbanken Raiffeisenbanken informieren. Wer Interesse an anderen Projekten zu deutschsprachigen Namen hat, findet hier mehr zu einigen Versicherungsfeatures der Versicherungskammer, und hier zu einem Titel für eine Zeitschrift. Und hier gehts zur Namensagentur.

 

App Die Blasenhexe – eine übersetzte Bubble Witch

Zur Zeit läuft auf einigen größeren privaten Fernsehsendern Werbung für eine Blasenhexe. Sie fragen sich, was das ist? Gut so!

Wenn man erst nur den gesprochenen Begriff hört, denkt man bei Blasenhexe zuerst an ein Wundermedikament, das Blasen an den Füßen entfernt, oder an etwas, das eine Blasenentzündung ruckzuck weghext. Dann sieht man aber, worum es geht – es ist ein Spiel für Facebook und Handy, das eigentlich „Bubble Witch Saga 2“ heißt.

Screenshot der Spiele-App Bubble Witch Saga 2
Titel Bubble Witch Saga 2 © King Digital Entertainment

Es ist schon kurios – da macht sich mal jemand die Mühe und übersetzt einen (noch gar nicht mal wahnsinnig exotischen) englischen Begriff aus der Tech/Entertainment-Welt – und dann bin ich wieder nicht zufrieden. Die Übersetzung ist aber einfach nicht attraktiv. Warum man hier nicht einfach den Originaltitel ließ, der im Werbefilm ja auch auf dem Bildschirm eines exemplarischen Anwendungsgerätes erscheint, ist mir schleierhaft.

Da man nicht nur kritisieren soll, sondern auch konstruktiv unterstützen, hier eine schlichte, aber effektive Alternativlösung zur Vermarktung dieses Casual Games: Man hätte zum Beispiel von der Hexe mit den Seifenblasen sprechen können. Auch Zauberblasen wären eine Option gewesen – einfach und verständlich, dennoch nicht hässlich, und nicht zu lang für den Off-Text. Was bei der Namensfindung wichtig ist, finden Sie auf der Website der Namensagentur.

Hier, wie das Spiel in Aktion aussieht:

Screenshot der Spiele-App Bubble Witch mit vielen bunten Blasen
Screenshot Bubble Witch Saga 2 © King Digital Entertainment

PS: Vielen Dank an Komm.Passion bzw. King Entertainment für das Bildmaterial.

Marke „Stadt, Land, Fluss“ – Exempel und (gescheiterte) Statuierung

Wie zu lesen war, ist „Stadt, Land, Fluss“ zwar eine Marke für Spiele, dennoch kann der Name auch von einem anderen Spieleanbieter verwendet werden. Wie kann das sein? Was sagt das Markenrecht? Der Reihe nach.

Ein App-Entwickler brachte vor einigen Monaten eine App mit dem Namen „Stadt, Land, Fluss“ auf den Markt, also in die online-Stores. Jeder kennt dieses Spiel noch aus der Kindheit, man braucht nur den Kopf, einen Zettel und einen Stift dazu, und natürlich (vor der App) mindestens zwei Spielwillige. Ein Spieleverlag wollte diesem nun untersagen, den Namen für das Spiel zu verwenden, weil er ja die Markenrechte an diesem Namen habe. Also an einem Namen, den jeder kennt und generisch verwendet. Wie kann der überhaupt als Marke geschützt sein und auf dieser Basis anderen dessen Verwendung untersagt werden?

Stadt Land Fluss - Zettel mit Spalten

Vor einigen Jahren brachte der Spieleverlag Schmidt ein solches Spiel als Fertigversion auf den Markt, wo man die Spalten nicht selber ziehen muss und die Kategorien schon eingetragen sind. Das Ganze wurde unter dem bekannten Namen „Stadt Land Fluss“ eingeführt. Und jetzt wird es interessant. Für den Namen „Stadt Land Fluss“ beantragte Schmidt eine Marke, die vom deutschen Markenamt auch gewährt wurde. Zu verstehen ist diese Entscheidung nur schwer, denn der eingetragene Begriff ist für solche Spiele ungefähr das, was Fruchtjoghurt für Fruchtjoghurt wäre. Also hochgradig generisch, beschreibend, und freihaltebedürftig. Egal, die Marke wurde eingetragen.

Nun wird es aber noch interessanter, denn der Sinn einer Marke ist ja nicht nur sie zu haben, sondern damit eigene Pfründe zu sichern und verteidigen zu können. Und hier zeigte sich, wieso solche schwachen Marken, selbst wenn sie eingetragen sind, eben keine Wundermittel sind. Das sind sie nämlich nur, solange der andere (der Angegriffene oder der angeblich Verletzende) Angst hat. Wenn er sich wehrt, kann die Sache ganz anders ausschauen (und ausgehen). Genau das ist hier passiert. Der Appentwickler nahm den Fehdehandschuh auf, ließ sich nicht einschüchtern, und so kam es nun zu der gerichtlichen Entscheidung, dass hier keine Markenverletzung vorliegt. Die Begründung ist einfach: Jeder darf den Begriff verwenden, um das Spiel damit zu beschreiben, und wenn er ihn nicht als Marke verwendet (hierüber kann man natürlich trefflich streiten, nur am Rande bemerkt).

Die ganze Sache ist sehr lehrreich, zeigt sie doch das sehr limitierte tatsächliche Abwehrpotential solch extrem beschreibender Marken, die dennoch Ziel der Begierde vieler Markenanmelder sind. Eine psychologische Abschreckungswirkung solcher Eintragungen mag aber im täglichen Leben durchaus existieren, und sie kann diese manchmal aus taktischen Gründen auch rechtfertigen.

 

PS: Im vorliegenden Fall wäre es sicher auch eine interessante Vorgehensweise gewesen, die Abwehr der Verletzung mit einem Antrag auf Löschung der Marke zu verknüpfen. Ob so etwas richtig und sinnvoll ist, kann aber nur ein spezialisierter Anwalt entscheiden.

 

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