5 GUM Turbulence mit neuer Beschreibung – Deutsch!

Wie früher schon im Namensblog berichtet oder auf meiner Website zu lesen, habe ich ja den Sortennamen bzw. die Subbrand Turbulence für Wrigley 5 GUM gemacht. Bisher sah die Packung so aus:

5 gum Packshot Turbulence - Watermelon
5 GUM Turbulence Pack Watermelon – Quelle: Wrigley

Im August 2014 ist eine neue Packungsvariante erschienen, die durch Formen und Farben viel stärker die Wassermelone verdeutlicht, ein verändertes Sortenzeichen aufweist, aber vor allem – mit einer deutschen Beschreibung versehen ist. Bisher lautete diese:

„A mouthwatering watermelon / Sugarfree Chewing Gum“.

In der neuen Edition heißt es:

„Ein Geschmackserlebnis saftiger Wassermelone / Zuckerfrei“.

Und so sieht die neue Packung aus:

5 GUM Turbulence Pack - Beschreibung auf Deutsch
5 GUM Turbulence Pack Wassermelone – Quelle: Wrigley

Es ist schon eine wirklich große Veränderung, dass nun auf Deutsch mit den Käufern kommuniziert wird. Besser verständlich sind die Inhalte auf jeden Fall, ob sie auch attraktiver erscheinen, das ist die spannende Frage. Aber Wrigley hat sicher entsprechende Tests im Vorfeld gemacht.

Wer gerne mehr zu den Sortennamen erfahren möchte, der findet Näheres dazu auf der Website der Naming-Agentur. Interessant ist auch der Namensüberblick zum gesamten 5 GUM Portfolio in der Wikipedia. Und hier geht’s zur Website von 5 GUM, wo man viele Aktionen mitmachen kann.

 

Inspirationsquelle für Lindt „Hello …“ gefunden!?

Endlich ist sie entdeckt, die Inspirationsquelle von Lindt für die Namen der Produktfamilie „Hello, my name is …“ . 😉

„hello my name is“ Aufkleber

Man beachte bei den Aufklebern besonders die Anwendungsfelder School, Home, Office. Also, wenn man sich mal zu Hause nicht mehr kennt, ist das eine prima Lösung.

Packung mit „hello my name is“ Aufklebern
Packung der Aufkleber zum Identifizieren von Teilnehmern oder Dingen.

Über das Lindt Namenssystem habe ich übrigens schon einmal versucht zu schreiben – mehr hier.

 

App Die Blasenhexe – eine übersetzte Bubble Witch

Zur Zeit läuft auf einigen größeren privaten Fernsehsendern Werbung für eine Blasenhexe. Sie fragen sich, was das ist? Gut so!

Wenn man erst nur den gesprochenen Begriff hört, denkt man bei Blasenhexe zuerst an ein Wundermedikament, das Blasen an den Füßen entfernt, oder an etwas, das eine Blasenentzündung ruckzuck weghext. Dann sieht man aber, worum es geht – es ist ein Spiel für Facebook und Handy, das eigentlich „Bubble Witch Saga 2“ heißt.

Screenshot der Spiele-App Bubble Witch Saga 2
Titel Bubble Witch Saga 2 © King Digital Entertainment

Es ist schon kurios – da macht sich mal jemand die Mühe und übersetzt einen (noch gar nicht mal wahnsinnig exotischen) englischen Begriff aus der Tech/Entertainment-Welt – und dann bin ich wieder nicht zufrieden. Die Übersetzung ist aber einfach nicht attraktiv. Warum man hier nicht einfach den Originaltitel ließ, der im Werbefilm ja auch auf dem Bildschirm eines exemplarischen Anwendungsgerätes erscheint, ist mir schleierhaft.

Da man nicht nur kritisieren soll, sondern auch konstruktiv unterstützen, hier eine schlichte, aber effektive Alternativlösung zur Vermarktung dieses Casual Games: Man hätte zum Beispiel von der Hexe mit den Seifenblasen sprechen können. Auch Zauberblasen wären eine Option gewesen – einfach und verständlich, dennoch nicht hässlich, und nicht zu lang für den Off-Text. Was bei der Namensfindung wichtig ist, finden Sie auf der Website der Namensagentur.

Hier, wie das Spiel in Aktion aussieht:

Screenshot der Spiele-App Bubble Witch mit vielen bunten Blasen
Screenshot Bubble Witch Saga 2 © King Digital Entertainment

PS: Vielen Dank an Komm.Passion bzw. King Entertainment für das Bildmaterial.

Berater vs. Verkäufer in der Bank – welcher Titel ist wahr?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Banken veröffentlichen müssen, welche Provisionen beim Verkauf von Produkten fließen. Bei der Beratung zu Produkten fließt ja kaum eine Provision, dennoch heißen die Bankmitarbeiter, die z.B. Investmentfonds verkaufen, nicht Verkäufer, sondern tragen den Titel „Berater“. Vertreter der Verbraucherzentralen, wie Herr Nauhauser am 24.07.2014 in der Süddeutschen Zeitung, konstatieren nun, dass es sich bei solchen Bankmitarbeitern keinesfalls um Berater handeln könne, sondern nur um Verkäufer, die sich auch nicht mehr Bankberater nennen dürfen sollten.

Berater oder Verkäufer? Für Bankangestellte passender Titel?

Denkt man ein wenig nach, fragt man sich unweigerlich, wie Bankverkäufer genannt wurden, bevor sie zu Beratern wurden. Denn auch früher schon wurden z.B. Aktien mit entsprechenden Spesenrechnungen verkauft. Vor 50 Jahren hießen solche Mitarbeiter schlicht Bankbeamte, später Kundenbetreuer. Die Beraterwerdung kam dann stetig in den 90ern mit dem steigenden Beratungsanspruch (und Verkaufsdruck) der Banken.

Aber ist ein Begriff wie der Berater wirklich verbietenswürdig? Und ist der Titel des Beraters per so unvoreingenommen und neutral? Ich vermute, hier sitzen die Kritiker der Banken einem Irrglauben auf. Gehe ich zu einer kirchlichen Beratungsstelle, so ist es möglich, dass die Entscheidungen vom kirchlichen Hintergrund beeinflusst werden. Gehe ich zu einem Vermögensberater, so muss dieser auch nicht objektiv sein. Wo wäre so etwas festgeschrieben? Beratung ist nicht gesetzlich gleichbedeutend mit Neutralität.

Verkaufen ist allgegenwärtig. Soll man einen Arzt, der einen teuren Eingriff empfiehlt für ein Problem, das auch anders gelöst werden könnte, nun als Verkäufer bezeichnen? Dabei hat er sogar einen Doktortitel. Es wäre vielleicht der Situation angemessen, wird aber nicht passieren. Wäre also ein Kundenbetreuer in der Bank besser aufgehoben als ein Berater? Ich muss gestehen, ich sehe hier nur graduelle Unterschiede, und ehrlich gesagt möchte ich den Bankleuten auch keine Schilder mit „Verkäufer“ zumuten, die man nicht mal an den Angestellten bei Media Markt oder Aldi sieht. Auch wenn es ehrlich wäre.

So dreht sich das lustige Begriffskarussell wohl weiter. Der Küchenverkäufer ist auch zu einem Küchenberater geworden. Und letztlich gilt halt einfach: Jeder ist zu einem gewissen Maß für sich selbst verantwortlich, und es sollte sich jeder Gedanken über seine Umwelt machen. Dass Banken nicht von gratis Girokonten und vom Ausführen kostenloser Überweisungen leben können, das sollte auch dem letzten Bankkunden einleuchten.

Praxisbeispiele für gelungene Projekte der Namensentwicklung, neu und doch gut verständlich, finden Sie auf meiner Projektseite.

Wie man einen Begriff ausschlachtet und Geld damit macht

Der Mittelstand – Ausbeutung und Abwertung eines Begriffs.

Haben Namen tatsächlich Macht? Können Namen etwas bewegen? Diese Fragen hört man als Namensexperte häufig. Definitiv ja. Hier ein Beispiel, wie fatal diese Macht sein kann. Wenige Begriffe in Deutschland sind so positiv besetzt wie „der Mittelstand“. Der Mittelstand in Deutschland steht für Familienunternehmen, die zwischen 100 (wie der oberbayerische Messspezialist Steinbichler, ein klassischer Hidden Champion) und durchaus 20.000 Mitarbeiter haben können (z.B. der Maschinenbauer Trumpf). Mittelständler gelten als solide finanziert und stehen auf der Skala der Vertrauenswürdigkeit den Finanzinvestoren (Stichwort „Heuschrecken“), diametral gegenüber. Klar definiert (vielleicht sogar gesetzlich) ist der Begriff aber nicht. Klar hingegen ist, dass sich mit dem Begriff gerade im Finanzsektor sehr gut werben lässt.

Die Idee

Im Jahr 2010 hatte die Börse Stuttgart die Idee, eine neue Geldquelle zu erschließen. Die Zinsen waren im Sinken und mit Anleihen ließ sich wenig Geld verdienen. Die Zahl der Privatanleger, die dem Autobauer VW zu 2,5% sicher, aber mager verzinst, Geld leihen wollten, wurde überschaubar. Also schuf man das neue Anleihensegment „Bondm“ Dass diese hochrentierlichen und hochriskanten Anleihen insbesondere für Privatanleger gedacht waren, darauf deutete bereits die typische Stückelung von 1.000 Euro hin (nicht 50.000 oder 100.000 Euro wie für institutionelle Anleger). Der Namenshintergrund „Handelssegment für Anleihen mittelständischer Unternehmen“ war attraktiv und wurde von der Öffentlichkeit schnell adaptiert als: Mittelstandsanleihen. Entsprechende Fonds beziehen sich auch auf diesen Begriff. Der Erfolg war groß, die Frankfurter Börse zog bald nach. Als Zeichen für die Dimensionen des Themas und des Gelderlöses kann die Google-Suche gelten. Wenn man bei Google „Mittelst“ eingibt, ergänzt die Vorschlagsfunktion schon an zweiter Stelle – nach dem puren Begriff – genau – Mittelstandsanleihen.
Emissionskandidaten für diese Anleihen gab es zuhauf in Deutschland. Wer aber mit Mittelstandsunternehmen wie dem Antennenspezialisten Kathrein oder dem Maschinenbaukonzern Voith gerechnet hatte, der sah sich getäuscht. Es kamen aussichtsreiche Kandidaten ans Licht[IB4], aber auch solche, die schlicht auf keinem anderen Wege mehr Geld beschaffen konnten. Mit dem eingenommenen Geld lösten sie z.B. einfach Altschulden ab. Lustigerweise waren darunter sogar Finanzinvestoren, die für die Benamung der Anleihen wohlklingende Markennamen ihrer Töchter verwendeten.

„Mittelstandsanleihen“

Die Privatanleger – nun ja, sie tappten in die Falle. Sie wunderten sich auch 2014 nicht, warum man für eine Brasilienanleihe 4% und bei VW 1,5% bekommt, aber hier, im Mittelstand, lässige 7,5%. Also Zinsen, die auf dem gewöhnlichen Markt überhaupt nicht zu erreichen waren. Hätte man da stutzig werden sollen? Ja, hätte man werden können und sollen. Der Segmentname „Mittelstandsanleihen“ hat sicher sein Scherflein dazu beigetragen, das Gesamtvolumen von mittlerweile weit über 5 Milliarden Euro bei der optimistischen Masse unterzubringen. Aber ein Teil der Firmen kann mittlerweile seine Anleihen wegen Problemen wie z.B. Insolvenz nicht mehr bedienen. Weder Zinsen noch die Anleihe selbst können zurückgezahlt werden. Und die Liste der Ausfälle wird länger und länger: Solar Millennium, Alpine Holding, WGF, SIAG Schaaf, Solarwatt, Getgoods, SiC Processing, Rena, Strenesse, Zamek. Der englische Begriff „Junk Bond“, also auf Deutsch „Ramschanleihe“ wäre passender gewesen. Oder die Neuschöpfung der „Sub-Junkbonds“. Übersetzen kann diesen Namen jeder still für sich.

Symboldarstellung einer Kursentwicklung bei Mittelstandsanleihen
© Namensentwicklung Werner Brandl

Geschick oder Etikettenschwindel?

Vermutlich beides. Es war natürlich eine astreine Ausbeutung des Begriffs „Mittelstand“ durch Irreführung und Täuschung – aber wer hätte dagegen angehen können? Der Mittelstand, der nicht mitmacht bei solchen Finanzierungsrunden? Selbst wenn die Ausfallquote in diesem Segment von derzeit 20 Prozent noch weiter steigt, den positiven Ursprungsbegriff selbst können hoffentlich die beteiligten Ratingagenturen, Börsen, Banken und Unternehmen, die hier wirken, langfristig nicht zugrunde richten. Wie gesagt, hoffentlich.

Der Begriff „Mittelstand“ hat leider Schaden genommen, der Ruf des Mittelstands ist durch die Mittelstandsanleihen ramponiert. Auf seinem Rücken sind Geschäfte gemacht worden, die originär nicht dazu passen. In Milliardendimensionen ist Geld verdient – und verloren worden. Einem soliden Mittelständler kann man sicher nicht dazu raten, sich in diesem Segment zu exponieren.

PS: Der Lackieranlagenbauer Dürr hat seine neue Anleihe nicht mehr in diesem Segment platziert, sondern ganz konventionell bei den Unternehmensanleihen an der Börse. Gratulation! Und die Semper idem Underberg, die Ihre Marke „Underberg“ für die Platzierung im Mittelstandssegment genutzt hatte, verlegt sich gleich auf eine Privatplatzierung. Ach ja, und eine neue Pleite gibt es auch: Mox Telecom, mal ein etwas überraschenderer Kandidat. Hier mehr dazu. Das ist natürlich nicht der aktuelle Stand, denn fast täglich kommen neue Unternehmen dazu.

 

Marke „Stadt, Land, Fluss“ – Exempel und (gescheiterte) Statuierung

Wie zu lesen war, ist „Stadt, Land, Fluss“ zwar eine Marke für Spiele, dennoch kann der Name auch von einem anderen Spieleanbieter verwendet werden. Wie kann das sein? Was sagt das Markenrecht? Der Reihe nach.

Ein App-Entwickler brachte vor einigen Monaten eine App mit dem Namen „Stadt, Land, Fluss“ auf den Markt, also in die online-Stores. Jeder kennt dieses Spiel noch aus der Kindheit, man braucht nur den Kopf, einen Zettel und einen Stift dazu, und natürlich (vor der App) mindestens zwei Spielwillige. Ein Spieleverlag wollte diesem nun untersagen, den Namen für das Spiel zu verwenden, weil er ja die Markenrechte an diesem Namen habe. Also an einem Namen, den jeder kennt und generisch verwendet. Wie kann der überhaupt als Marke geschützt sein und auf dieser Basis anderen dessen Verwendung untersagt werden?

Stadt Land Fluss - Zettel mit Spalten

Vor einigen Jahren brachte der Spieleverlag Schmidt ein solches Spiel als Fertigversion auf den Markt, wo man die Spalten nicht selber ziehen muss und die Kategorien schon eingetragen sind. Das Ganze wurde unter dem bekannten Namen „Stadt Land Fluss“ eingeführt. Und jetzt wird es interessant. Für den Namen „Stadt Land Fluss“ beantragte Schmidt eine Marke, die vom deutschen Markenamt auch gewährt wurde. Zu verstehen ist diese Entscheidung nur schwer, denn der eingetragene Begriff ist für solche Spiele ungefähr das, was Fruchtjoghurt für Fruchtjoghurt wäre. Also hochgradig generisch, beschreibend, und freihaltebedürftig. Egal, die Marke wurde eingetragen.

Nun wird es aber noch interessanter, denn der Sinn einer Marke ist ja nicht nur sie zu haben, sondern damit eigene Pfründe zu sichern und verteidigen zu können. Und hier zeigte sich, wieso solche schwachen Marken, selbst wenn sie eingetragen sind, eben keine Wundermittel sind. Das sind sie nämlich nur, solange der andere (der Angegriffene oder der angeblich Verletzende) Angst hat. Wenn er sich wehrt, kann die Sache ganz anders ausschauen (und ausgehen). Genau das ist hier passiert. Der Appentwickler nahm den Fehdehandschuh auf, ließ sich nicht einschüchtern, und so kam es nun zu der gerichtlichen Entscheidung, dass hier keine Markenverletzung vorliegt. Die Begründung ist einfach: Jeder darf den Begriff verwenden, um das Spiel damit zu beschreiben, und wenn er ihn nicht als Marke verwendet (hierüber kann man natürlich trefflich streiten, nur am Rande bemerkt).

Die ganze Sache ist sehr lehrreich, zeigt sie doch das sehr limitierte tatsächliche Abwehrpotential solch extrem beschreibender Marken, die dennoch Ziel der Begierde vieler Markenanmelder sind. Eine psychologische Abschreckungswirkung solcher Eintragungen mag aber im täglichen Leben durchaus existieren, und sie kann diese manchmal aus taktischen Gründen auch rechtfertigen.

 

PS: Im vorliegenden Fall wäre es sicher auch eine interessante Vorgehensweise gewesen, die Abwehr der Verletzung mit einem Antrag auf Löschung der Marke zu verknüpfen. Ob so etwas richtig und sinnvoll ist, kann aber nur ein spezialisierter Anwalt entscheiden.

 

Ebay führt neues Wort „entfolgen“ ein – dürfen die das?

Wer bei Ebay die „Suche speichern“ Funktion genutzt hat, dem wird es sicher aufgefallen sein. Bisher konnte man seine gespeicherten Suchen löschen, z.B. wenn man den Artikel zwischenzeitlich erwerben konnte. Nun ist das alles anders, man „folgt Suchanfragen“, und logischerweise kann man das Folgen dann nicht löschen, sondern, und da wird es wirklich bahnbrechend, man kann den Suchanfragen nur noch „entfolgen“. Das hat zwar eine gewisse Logik, aber Logik ist nicht immer schön.

Wie das in der Praxis aussieht:

Screenshot Ebay Funktion „entfolgen“

Irgendwie ist es schon schade, dass ein Unternehmen die Macht hat, die Sprache und das Denken der Menschen so plump und unelegant zu verändern. Dabei geht  das viel eleganter. Beispiele finden Sie hier.

 

Zugname zum Staunen: www.pneumokokkenab50.at

Treue Leser erinnern sich vielleicht. Österreichische Zugnamen waren schon einmal ein Thema hier im Blog. Nun ein famoses Update mit einem sensationellen Zugnamen, der wirklich zu Denken gibt:

Kurioser Zugname aus Österreich: pneumokokkenab50.at

So wird der Zugname in Österreich wirklich am Bahnhof durchgesagt. Als Deutscher wird man da ganz demütig und nörgelt nicht mehr, weil die ICEs nun nach Städten und nicht mehr z.B. nach Heinrich Mercator benannt sind. Hier noch ein paar Vorschläge in der Projektpipeline, die ein Mäuschen uns zugespielt hat (bei denen macht das den Kindern Erklären sogar noch mehr Laune!):

www.chlamydienab14.at

www.lymphomab40.at

www.virusimhals.at

www.grosse-beschwerden.at

und, natürlich,

www.demenzab18.at

Hier noch ein schöner Artikel zum Konzept der Zugnamenpatronanz, und wer selber einen Zugnamen kaufen möchte, der ist beim Verkehrsverlag in Klagenfurt richtig. Wer aber selbst ein neues Eisenbahnunternehmen gründen möchte, der sollte bei mir vorbeischauen.

 

Topp statt Flopp: „Volgaz“-Sekt aus der Schweiz.

„Volgaz”, der Name eines Schweizer Sektes. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. So ging es mir leider in diesem Fall. Während ich erst dachte, dies wäre eines der üblen Saufwortspiele – die Namen der entsprechenden Produkte machen in Deutschland ja vor keiner Geschmacklosigkeit halt – ist hier alles anders.

VOLGAZ Sekt aus der Schweiz von Volg

Dies ist kein Sekt für eine Vollgas-Party bis zum Abwinken, sondern es ist ein Sekt herausragender Qualität der seriösen Schweizer Handelskette Volg. Der Name „Volgaz“ lässt sich einfach herleiten. Erstens aus dem Namen der Kette bzw. dem Namen der Schwesterfirma „Volg Weinkellereien“, die den Sekt aus Schweizer Trauben aus dem Zürcher Weinland erst vinifiziert und schließlich versektet. Zweitens aus dem eine herausragende Produkteigenschaft vermittelnden „gazeuz“.

 

So kommt es, dass im Kontext der Marke „Volg“, des Produktes mit seinen Eigenschaften und nicht zuletzt auch der Differenzen zwischen Hochdeutsch und Schweizerdeutsch, ein Produktname entstanden ist, der keinerlei negative Assoziationen oder auch nur Gefühle von Unpassendheit vermittelt. So kann man sich täuschen. Für den Export ins deutsche Ausland würde sich allerdings ein Namenstest anbieten.

 

Herzlichen Dank an Tamara Scheibli von Volg für Aufklärung der Hintergründe und Überlassung des Bildmaterials. Für die besonders Interessierten (und die mit Zugang zu Volg-Geschäften) geht es hier zum Sekttest und hier direkt zu Volg.

 

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